#19: Barrierefreiheit wird zur Pflicht: Wie Websites fit für das BFSG werden

Shownotes

Der Countdown läuft: Bis zum 28. Juni 2025 müssen viele Websites, Apps, E-Books, Geld- oder Ticket-Automaten barrierefrei sein. Das sieht das sogenannte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz BFSG) vor.

Das Ziel: eine inklusivere Gesellschaft, in der niemand wegen einer Behinderung vom Alltag ausgeschlossen wird. Webseiten, Apps & Co müssen also so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Seh- Hör- oder Mobilitätseinschränkungen nutzbar sind. Wer sich nicht an die neuen Vorgaben hält, dem drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Zusammen mit unseren Expertinnen Sarah Köppen und Nathalie Koch klären wir in der neuen Folge von „Law aufs Ohr“:

  • wer genau vom BFSG betroffen ist
  • welche Ausnahmen es gibt
  • was Barrierefreiheit konkret bedeutet
  • und was jetzt zu tun ist

Jetzt mit unseren Expertinnen connecten:

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